Häufige Fragen:
Was versteht man unter “gebrauchter Software” und wie kann von solcher profitiert werden?
Ist die Verwendung bzw. der Kauf und Verkauf gebrauchter Software legal?
Was sind Volumenlizenzen und wie unterscheiden sich diese von gewöhnlichen Einzellizenzen?
Wie funktioniert die Lizenzübertragung bzw. wie ist der weitere Ablauf nach dem Kauf?
Sind für gebrauchte Software Updates möglich bzw. wird dies von den Herstellern unterstützt?
Erhalte ich für gebrauchte Lizenzen Herstellersupport?
Kann ich auch als Privatanwender Software bei Ihnen kaufen?
Woher stammen die Lizenzen, die ich bei Premondo erwerben kann?
Welcherlei Software kann ich an Premondo verkaufen, was muss ich hierbei beachten?
Ist es möglich ein notarielles Testat zu erhalten bzw. ist dies notwendig?
Was versteht man unter dem Erschöpfungsgrundsatz?
Was versteht man unter “gebrauchter Software” und wie kann von solcher profitiert werden
Unter gebrauchter Software versteht man Software-Lizenzen, die bereits von anderen Personen oder Unternehmen eingesetzt wurden.
Es kann sich bei diesen um Einzel-, Volumenlizenzen oder auch andere Lizenzmodelle handeln, welche übertragbar sind und damit prinzipiell auch von anderen als dem ursprünglichen Lizenznehmer genutzt werden können. Da Software im Vergleich zu materiellen Gütern keine Abnutzung und damit Wertminderung erfährt ist der Begriff “gebraucht” im wörtlichen Sinne eigentlich nicht zutreffend. Dennoch wurden die Lizenzen bevor Sie vom neuen Besitzer wiederverwendet werden bereits von anderen Personen oder Unternehmen genutzt, weswegen man solcherlei Lizenzen umgangssprachlich als gebraucht bezeichnen kann.
Leider sind sich nur wenige Anwender über das Potential gebrauchter Software bewusst und so kommt es oft vor, dass nicht mehr genutzte Lizenzen nicht veräußert, sondern stattdessen einfach abgeschrieben oder “entsorgt” werden.
In gleichem Maße betrifft dies Nutzer, die neue Softwarelizenzen erwerben möchten, sich aber nicht über das Einsparpotential bewusst sind, welches sich mit gebrauchter Software erzielen lässt, ohne dass hierfür irgendwelche Qualitätseinbußen oder sonstige Nachteile in Kauf genommen werden müssen.
Wir als Fachhändler beraten Sie gerne über die entsprechenden Möglichkeiten Ihre gebrauchte Software zu veräußern oder günstige, gebrauchte Software bei uns zu erwerben.
Ist die Verwendung bzw. der Kauf und Verkauf gebrauchter Software legal?
Sofern sichergestellt werden kann, dass es sich bei den gehandelten Lizenzen um Original-Lizenzen handelt ist sich die Rechtsprechung mittlerweile einig und hat die Übertragung von Nutzungsrechten als grundsätzlich legal erklärt. Mit Premondo garantieren wir maximale Rechtssicherheit in Bezug auf alle bestehenden und aktuellen Gerichtsurteile.
Premondo befindet sich desweiteren im regelmäßigen Austausch mit Softwareherstellern und Lizenzgebern, so dass sichergestellt werden kann, dass alle Lizenzbedingungen und weiteren Richtlinien erfüllt werden, die von den Herstellern hinsichtlich der Lizenzübertragung vorgegeben werden.
Alle Prüf-Vorgänge und lizenzrechtlichen Schritte im Rahmen der Lizenzübertragung sind bei uns zu 100% transparent gehalten, so dass entsprechende Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Lizenzübertragung finden Sie in diesem Kontext auch unter der Rubrik „Rechtliche Hintergründe“.
Wie kann ich sicher sein, dass ich Original-Lizenzen erwerbe bzw. wie wird sichergestellt, dass es sich nicht um Raubkopien / gefälschte Software handelt?
Die meisten Lizenzen liegen heutzutage ausschließlich in virtueller Form vor d.h. nach dem Download der Software wird die Überprüfung und Registrierung der Lizenz mit einem entsprechenden Lizenzschlüssel über ein Registrierungssystem vorgenommen.
Da diese Systeme für gewöhnlich keine hundertprozentige Sicherheit bieten, lässt sich diese Form der Lizenzüberprüfung leider oftmals kriminell ausnutzen.
Um dem Erwerb illegaler Lizenzen in diesem Kontext vorzubeugen, führen wir jeweils eine umfangreiche Prüfung aller Lizenzen durch, welche wir erhalten.
Zum einen lassen sich Lizenzen bereits bei den jeweiligen Software-Herstellern überprüfen, mit welchem wir in Kontakt stehen. Desweiteren bestehen inzwischen weitere, sichere Möglichkeiten die Authentizität und Integrität einer Lizenz zu überprüfen.
Einen wichtigen Stellenwert nimmt dabei auch die Dokumentation der Bezugskette in Anspruch auf welche wir großen Wert legen. Beim Hersteller registrierte Fachhändler veräußern z.B. mit Sicherheit keine gefälschten Lizenzen d.h. sollte sich die Herkunft bis zum Fachhändler nachweisen lassen, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Original-Lizenz handelt.
Soweit möglich verfolgen wir die Herkunft einer Lizenz jeweils anhand entsprechender Kaufunterlagen bis zum Hersteller zurück.
Bei Lizenzen für welche sich die Herkunft nicht lückenlos dokumentieren lässt, lassen wir uns vom Verkäufer für gewöhnlich an Eides statt versichern, dass die Lizenzen im Vorfeld unter vollkommener Rechtskonformität mit den Vorgaben des Herstellers genutzt wurden.
Aufgrund der genannten und anderer Prüf-Mechanismen, auf welche wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen möchten, können Sie sich auf jeden Fall sicher sein, dass wir keine Lizenz anbieten werden, bei der nicht zu 100% gewährleistet ist, dass es sich um eine Original-Lizenz handelt.
Was sind Volumenlizenzen und wie unterscheiden sich diese von gewöhnlichen Einzellizenzen?
Neben Lizenzen für Privatanwender und Einzelplatz-Lizenzen gibt es eine Reihe weiterer Lizenzmodelle.
Im Bereich des Software-Remarketing sind insbesondere, häufig Volumen-Lizenzen zu finden, weswegen wir an dieser Stelle genauer auf diese eingehen möchten. Unter Volumenlizenzen versteht man einen Lizenzvertrag mit einer bestimmten Anzahl Unterlizenzen, die an mehreren Arbeitsplätzen gleichzeitig eingesetzt werden können.
Mit einer Volumenlizenz wird demnach das Recht erworben die Software auf einer bestimmten Anzahl Rechnern zu nutzen.
Nach dem Urteil des BGH vom Dezember 2014 ist es unter Beachtung bestimmter Bedingungen auch zulässig Einzellizenzen aus Volumenlizenzen zu übertragen.
Von uns angebotene Volumenlizenzen untersuchen wir vor Verkauf selbstverständlich auf entsprechende Konformität hinsichtlich des, unter Aktenzeichen I ZR 8/13 einsehbaren Gerichtsurteils, sowie den entsprechenden Vorgaben der Hersteller.
Wie funktioniert die Lizenzübertragung bzw. wie ist der weitere Ablauf nach dem Kauf?
Nach Kaufabschluss erhalten Sie von uns weitere Instruktionen hinsichtlich der Lizenzübertragung vom bisherigen Lizenznehmer auf Ihren Namen.
Dies kann abhängig vom jeweiligen Softwarehersteller unterschiedlich ablaufen.
Nach erfolgreicher Durchführung des vorgegebenen Prozesses werden jeweils alle mit der Lizenz einhergehenden Rechte vom bisherigen Lizenznehmer auf den neuen Besitzer übertragen und Sie können unmittelbar nach Abschluss der Übertragung damit beginnen die Software in vollem Umfang zu nutzen.
Ist gebrauchte Software updatefähig d.h. sind Updates möglich bzw. wird dies von den Herstellern unterstützt?
Ja. Abhängig von den Richtlinien des Softwareherstellers ist davon auszugehen, dass die Software nach Lizenzübertragung auch weiterhin in vollem Umfang updatefähig ist, soweit sie dies im Vorfeld der Lizenzübertragung bereits war. Demnach besteht auch in dieser Hinsicht keinerlei Nachteil gegenüber dem Neuerwerb.
(Updates können in diesem Kontext auch genutzt werden, um aktuelle Versionen günstiger zu erhalten, da der Gesamtpreis, der sich aus dem Kauf einer älteren Version und dem anschließenden Update ergibt oftmals niedriger ist, als der eines direkten Neuerwerbs der gewünschten Version.)
Erhalte ich für gebrauchte Lizenzen Herstellersupport?
Ja. Gebrauchte Software unterliegt den selben Richtlinien wie Neuware, damit besteht der selbe Anspruch auf Support.
Sollten entsprechende kostenpflichtige Supportverträge bestanden haben, die mit der Übertragung erloschen sind, so ist der neue Nutzer natürlich ebenso in der Lage einen solchen Vertrag abzuschließen, sofern er dies wünscht.
Kann ich auch als Privatanwender Software bei Ihnen kaufen?
Selbstverständlich können auch Privatpersonen von gebrauchter Software profitieren, daher richtet sich unser Angebot sowohl an Unternehmen als auch an Privatanwender.
Woher stammen die Lizenzen, die ich bei Premondo erwerben kann?
Die von uns angebotenen Softwarelizenzen stammen in der Regel aus den folgenden Quellen:
- Aus Insolvenzmasse d.h. Softwarelizenzen, die ursprünglich Unternehmen zugeteilt wurden, welche die Lizenzen aufgrund der eigenen Insolvenz nicht mehr benötigen.
- Aus Unternehmen welche Lizenzen aufgrund von Überlizenzierung oder aufgrund anderer Anpassungen nicht mehr benötigen.
- Aus dem Aufkauf von Partnerfirmen, durch Kooperationspartner.
- Von ausgewählten Händlern/Anbietern sofern sichergestellt werden kann, dass es sich um Original-Software handelt.
Welcherlei Software kann ich an Premondo verkaufen, was muss ich hierbei beachten?
Wir sind an Software nahezu aller Hersteller interessiert, sofern sichergestellt werden kann, dass die Lizenzübertragung von diesen ohne Probleme ermöglicht wird. Dies gilt ebenso für alte wie neue Versionen.
Welche Softwarehersteller eine problemlose Übertragung ermöglichen erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen einer entsprechenden Anfrage.
Volumenlizenzen sind für uns dabei grundsätzlich genau so von Interesse wie Einzelplatz-Lizenzen entsprechender Privatanwender.
Beim Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen sind grundsätzlich die folgenden Punkte zu beachten:
- Sie müssen Besitzer der Software sein (dies ist z.B. nicht der Fall bei Software-Leasing Verträgen) und das Lizenzmodell muss übertragbar sein (z.B. nicht der Fall bei Studenten-Versionen).
- Die Lizenzen dürfen nach Übertragung weder weiter genutzt werden noch installiert bleiben. Falls Sie einzelne Lizenzen aus einer Volumenlizenz veräußern möchten sollte im Vorfeld ein entsprechender Audit stattgefunden haben, mit welchem sich exakt belegen lässt wie viele Lizenzen noch in Verwendung und wie viele überschüssig sind.
- Upgrade-Versionen unterliegen manchmal Sonderregelungen. Sollten Sie ursprünglich eine ältere Version erworben haben als die, die Sie nutzen, sollten Sie dies unbedingt bei Ihrer Anfrage erwähnen und so exakte Angaben wie möglich machen, ansonsten kann es im Nachhinein zu Problemen und einer Verweigerung der Lizenzübertragung kommen.
- Falls Sie eine Box-Version (inkl. Verpackung) erworben haben, sollte diese vollständig sein d.h. Anleitung und weiteres Zubehör (Dongle etc.) sollten vorliegen bevor Sie ein Angebot anfragen.
- Falls sie zusätzlich kostenpflichtige Wartungsverträge mit dem Hersteller abgeschlossen haben sollten müssen diese vor Lizenzübertragung gekündigt werden.
- Die Herkunft der Software sollte sich von Ihrer Seite aus dokumentieren lassen d.h. Sie sollten entsprechende Dokumente (Rechnungen etc.) vorweisen können, welche die Herkunft eindeutig belegen.
- Nach Verkauf ist selbstverständlich keine weitere Nutzung der Software von Ihrer Seite aus möglich. Mit der Zustimmung zur Lizenzübertragung verpflichten Sie sich als ursprünglicher Lizenzinhaber entsprechend dazu die jeweils mit der Lizenzübertragung einhergehenden Richtlinien einzuhalten. Diese untersagt jegliche Aufbewahrung von “Sicherheits-Kopien“ oder sonstige Verwendung der Software nach Verkauf.
- Verkäufer von Volumenlizenzen müssen mit zusätzlichen Maßnahmen und speziellen Richtlinien bei der Lizenzübertragung rechnen, dies ist jeweils vom entsprechenden Software-Hersteller abhängig.
Ist es möglich ein notarielles Testat zu erhalten bzw. ist dies notwendig?
Ein notarielles Testat bietet keine Rechtssicherheit hinsichtlich gebrauchter Softwarelizenzen weswegen wir kein solches anbieten. Die notwendige Sicherheit wird dagegen über andere Maßnahmen gewährleistet. Wir orientieren uns dabei jeweils an der aktuellsten Rechtssprechung und an den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller.
Was versteht man unter dem Erschöpfungsgrundsatz?
Der Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG) sagt aus, dass ein Hersteller nach einmaligem Verkauf seiner Software keinen weiteren Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen darf und sich sein Recht an der Software demnach “erschöpft” hat. Konkret bedeutet dies, dass ein Softwarehersteller nachdem er sein Produkt an den ersten Lizenznehmer verkauft hat, keine weiteren einschränkenden Bestimmungen oder Verbote hinsichtlich des Weiterverkaufs des Produkts erlassen darf.
Dies ist die eigentliche Grundlage und Legitimierung für die Lizenzübertragung und Nutzung gebrauchter Software.
Sollte ein Hersteller den Weiterverkauf bzw. die Weiterverwendung der Software durch andere Lizenznehmer unterbinden oder in sonstiger Weise einschränken, verstößt er gegen den Erschöpfungsgrundsatz und damit gegen geltendes europäisches Recht.